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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
 

A. Allgemeine Bedingungen:

§ 1. Geltung unserer Geschäftsbedingungen
§ 1.1. Die Geschäftsbedingungen der GME Gesellschaft für Management-Entwicklung mbH haben ausschließende Gültigkeit. Ergänzungen und Änderungen der Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben der Geltung schriftlich ausdrücklich zugestimmt.
§ 1.2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.

§ 2. Vertragsschluss
Bestellungen und Anmeldungen durch den Vertragspartner, die über unsere Website zustande kommen, sind bindend. Die GME Gesellschaft für Management-Entwicklung mbH ist berechtigt, das Angebot des Vertragspartners innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail, per Post oder per Fax anzunehmen. Mit Zugang der Auftrags- oder Anmeldebestätigung beim Vertragspartner kommt der Vertrag zwischen der GME Gesellschaft für Management-Entwicklung mbH und dem Vertragspartner zustande.

§ 3. Schlussbestimmungen
§ 3.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Regelungen des internationalen UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung.
§ 3.2. Gerichtsstand für alle Verpflichtungen und Streitigkeiten ist - soweit rechtlich zulässig - Erkelenz, Firmensitz der GME Gesellschaft für Management-Entwicklung mbH. Auch wenn die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Vertragspartei nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Erkelenz.
§ 3.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Vertragspartner einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll dann durch eine Regelung ersetzt werden, die der unwirksamen in ihren wirtschaftlichen Konsequenzen möglichst nahe kommt.

B. Seminare und Veranstaltungen:

§ 1. In den Seminargebühren sind folgende Leistungen enthalten: Praxisnahe und kompetente Referenten, umfangreiche Teilnehmerunterlagen, Teilnehmerzertifikat, Mittagessen, Pausengetränke und ein alkoholfreies Getränk zum Mittagessen. Nicht im Preis enthalten sind hingegen Übernachtungskosten, Frühstück und Abendessen. Diese müssen direkt mit dem Hotel abgerechnet werden.

§ 1.1 Auf Wunsch nimmt die GME Gesellschaft für Management-Entwicklung mbH die Zimmerreservierung im Tagungshotel vor. Die Zimmerbestellung ist verbindlich. Die GME Gesellschaft für Management-Entwicklung mbH ist lediglich Vermittler und übernimmt keine Haftung. Das Zimmer wird bei Nichtbenutzung vom Hotel in Rechnung gestellt, falls es nicht rechtzeitig für eine Wiederbelegung direkt beim Hotel abgesagt wird.

§ 1.2 Sondervereinbarungen gelten für die Seminare SOSCOT und Kepner Tregoe - siehe Ausschreibungstext.

§ 2. Der Rechnungsbetrag wird 14 Tage vor Seminarbeginn fällig. Sollte die Anmeldung kurzfristig (weniger als 14 Tage vor Beginn) erfolgen, muss in jedem Falle der Rechnungsausgleich vor Antritt des Seminars erfolgt sein. Die GME Gesellschaft für Management-Entwicklung mbH ist berechtigt, den Teilnehmer auszuschließen, wenn sie ihn nach Ablauf der jeweiligen Zahlungsfrist eine Nachfrist zur Zahlung gesetzt und erklärt hat, dass sie dem Teilnehmer nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist vom Seminar ausschließt. Bei Zahlungsverzug werden - der gesetzlichen Regelung entsprechend - 5% Verzugszinsen über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz verlangt und berechnet.

§ 3. Rücktrittsregelung und Vertragsaufhebung bei Seminaren:
Die GME Gesellschaft für Management-Entwicklung mbH ist bis spätestens 2 Wochen vor Beginn des vom Teilnehmer gewählten Programms berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sie die Veranstaltung wegen ungenügender Teilnehmerzahl nicht durchführen kann. Selbiges gilt bei einer Verhinderung des Veranstaltungsleiters aus wichtigem Grund. Hat der Teilnehmer in diesem Fall Seminargebühren an die GME Gesellschaft für Management-Entwicklung mbH gezahlt, werden sie in gezahlter Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen. Nach der rechtsverbindlichen Anmeldung zu Veranstaltungen oder Seminaren können Stornierungen oder Umbuchungen bis 28 Tage vor Beginn gegen eine Bearbeitungsgebühr von 80 € vorgenommen werden. Bei Stornierungen oder Umbuchungen weniger als 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die Seminargebühr in voller Höhe fällig. Wird ein Ersatzteilnehmer angemeldet, entstehen keine zusätzlichen Kosten.

§ 3.1 Sondervereinbarungen gelten für die Seminare SOSCOT und Kepner Tregoe - siehe Ausschreibungstext.

§ 4. Geringfügige Änderungen in den Inhalten und der Zeitdauer der Seminare bleiben vorbehalten. Sie berechtigen den Teilnehmenden nicht zur Vertragskündigung. Sollten Trainer ihre Teilnahme absagen müssen, bemüht sich die GME Gesellschaft für Management-Entwicklung mbH um eine Verschiebung der Veranstaltung oder einen geeigneten Ersatzreferenten. Für den Fall, dass wesentliche Seminarinhalte ausfallen, ermäßigt sich die Seminargebühr anteilig. Eine weitergehende Haftung der GME Gesellschaft für Management-
Entwicklung mbH ist ausgeschlossen.

§ 5. Urheberrecht
Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten, GME Gesellschaft für Management-Entwicklung mbH oder berechtigte Dritte behalten sich alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an den Inhalten von Veranstaltungen, insbesondere den ausgegebenen Arbeitsunterlagen in schriftlicher, wie auch in digitalisierter Form ausdrücklich vor.

§ 6. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gespeichert und unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet und genutzt. Wir wahren den Grundsatz, personenbezogene Daten nicht zu verkaufen, zu vermieten oder auf andere Weise verfügbar zu machen. Wir versichern, dass Ihre Daten mit Sorgfalt behandelt und nur für Zwecke des mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrages genutzt werden.

Die GME Gesellschaft für Management-Entwicklung mbH versichert, dass weder sie, noch - so weit ihr bekannt ist - einer ihrer Trainer nach den Prinzipien von Ron Hubbert oder scientologischem Gedankengut arbeitet. Dies gilt für die Vergangenheit wie für die Zukunft.